SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 05/2011

Mietzinsherabsetzung bei Mängeln: Kann man die Reduktion auch noch später verlangen?

Vor einem Jahr hat der Vermieter Küche und Bad saniert. Während der Renovation konnte ich diese Räume nur eingeschränkt benutzen. Dennoch hat der Vermieter den Mietzins damals nicht herabgesetzt. Kann ich die Mietzins­reduktion für die Dauer der Sanierung auch jetzt noch geltend machen?

Ja. Der Anspruch auf eine Herabsetzung des Miet­zinses bei Mängeln verjährt nach fünf Jahren. Die Frist beginnt zu laufen, ­sobald der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat. In Ihrem Fall hat der Vermieter die Sanierung in Auftrag gegeben. Der Mangel war ihm daher auch ohne spezielle Mitteilung Ihrerseits bekannt.

Weil bei Ihnen die Sanierung erst ein Jahr her ist und das Mietverhältnis noch besteht, können Sie vom Vermieter auch jetzt noch verlangen, dass er den Mietzins für die Dauer der Renovation und der damit verbundenen Beeinträchtigungen herabsetzt und Ihnen den zu viel bezahlten Teil des Mietzinses zurückerstattet.

Teilen Sie dem Vermieter Ihr Begehren mit. Geht er nicht darauf ein oder können Sie sich mit ihm nicht über die Höhe der Reduktion einigen, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden (Adressen unter www.mietrecht.ch).

Eine Liste von Gerichtsurteilen, die Ihnen helfen kann, die ungefähre Höhe der Reduktion zu bestimmen, finden Sie unter www.mietrecht.ch/82.0.
html % Reduktion bei Mängeln. Wichtig: Reduziert wird immer der Nettomietzins, also der Mietzins ohne Nebenkosten.   
(ch)

08. März 2011


Beitrag als PDF
Mietzinsherabsetzung bei Mängeln: Kann man die Reduktion auch noch später verlangen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Das Mietrecht im Überblick
Das Mietrecht im Überblick
Vom Mietantritt bis zur Kündigung

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Häufige Besuche: Mehr Kosten? Muss ich die Wohnung schriftlich kündigen?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte