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Wir haben von einem Gärtner in unserer Nachbarschaft den Gartensitzplatz neu gestalten lassen. Da wir das Geschäft als seriös einschätzten, verzichteten wir auf einen Kostenvoranschlag. Der Gärtner und sein Gehilfe haben die Sache zwar gut gemacht, doch die Rechnung war unverschämt: 9950 Franken! Zwei andere Gartenbaufirmen sagen, die Arbeit sei 2000 bis 3000 Franken wert. Kann der Gärtner verlangen, was er will?
Nein. Wurde vor Beginn der Arbeiten kein Peis vereinbart, müssen sich die Parteien im Nachhinein darüber einigen. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Gericht. Dieses errechnet den Preis nach dem Aufwand und dem ortsüblichen Honorar.
Falls Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie beispielsweise 2500 Franken zahlen und abwarten, ob der Gärtnermeister den Rest seiner Forderung vor Gericht geltend macht. Immerhin bestätigen Ihnen ja zwei Fachleute, dass die Rechnung viel zu hoch ist.
Für ein anderes Mal: Holen Sie schriftliche Offerten ein. Dann können Sie sich solchen Ärger ersparen.
08. März 2011