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Beratung | K-Geld 02/2011

Hypothekarvertrag: Ist diese Klausel bei Banken üblich?

Ich möchte bei der Kantonalbank Graubünden eine Hypothek aufnehmen. Die Bank verlangt, dass ich eine Erklärung betreffend Weitergabe von Forderungen samt Sicherheiten unterschreibe. Ist das Vorgehen der Bank korrekt?

Ja, Sie können diesen sogenannten Verbriefungsvertrag ohne nachteilige Folgen unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie als Schuldner die Bank, Ihre Hypothek mit anderen Hypothekarforderungen zu einer Obligation zu bündeln und diese Wertpapiere auf dem internationalen Finanzmarkt weiterzuverkaufen.

Kreditgeber ist bei ­einer solchen Verbriefung aber nicht mehr die Graubündner Kantonalbank, sondern das sind anonyme Anleger. Sie schulden den Kredit faktisch also nicht mehr der Bank, sondern den Käufern der Obliga­tion.

Dies muss Sie als Hausbesitzer aber nicht beunruhigen: Die Bank bleibt die direkte Ansprechpartnerin und haftet zudem Ihnen gegenüber für die Verbriefung. Auch Ihre Kunden­daten bleiben bei der Hausbank.

Ob eine Hypothek auch tatsächlich verbrieft wurde, erfährt der Hauseigentümer nicht. Grundsätzlich können Sie Ihre Unterschrift zur Verbriefung auch verweigern. Es kann aber sein, dass der Hypothekarzins dann etwas höher angesetzt wird.

25. März 2011 | fs


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