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Beratung | K-Tipp 10/2011

Minderjährige Kinder: Bekommen wir mehr als nur die Altersrente?

Mein Mann wird nächstes Jahr pensioniert. Ich bin 13 Jahre jünger als er und habe ein Teilzeitpensum. Gemeinsam haben wir eine 14-jährige Tochter. Er hat bisher gut verdient und Kinderzulagen bekommen. Trotz maximaler AHV-Rente werden wir uns zukünftig wohl einschränken müssen. Daher meine Frage: Erhalten wir zusätzlich Geld, solange unsere Tochter minderjährig ist?

Ja. Ihr Mann erhält zusätzlich zur Altersrente eine Kinderrente der AHV. Diese fliesst, bis die Tochter volljährig ist oder bis sie ihre Erstausbildung abgeschlossen hat (längstens aber bis zu ihrem 25. Geburtstag).

Die AHV-Kinderrente beträgt 40 Prozent der ­Altersrente. In Zahlen: Hat ihr Mann Anspruch auf die maximale Altersrente, erhält er nach dem heutigen Stand monatlich 2320 Franken, und für die Tochter gibt es 928 Franken im Monat.

Den Anspruch kann Ihr Mann mit dem Anmeldeformular für die Alters­rente geltend machen. Achtung: Wer den Bezug der AHV-Rente um ein oder zwei Jahre vorzieht, bekommt während des Rentenvorbezugs noch keine Kinderrente.

Ihr Mann hat zudem eine Pensionskasse – und auch sie zahlt ihm nebst der Alters- eine Kinder­rente. Diese läuft, bis das Kind 18 ist bzw. die Erstausbildung beendet hat (aber längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr). Die Höhe der Kinderrente ergibt sich aus dem Pen­sionskassenausweis.

Anders als in der AHV haben Pensionskassen-­Versicherte, die sich frühpensionieren lassen und die Rente vorbeziehen, dennoch einen Anspruch auf die Kinderrente in der Vorbezugszeit. Beide Renten erfahren durch die Frühpensionierung eine Kürzung.

Noch etwas: Sobald Ihr Mann im AHV-Renten­alter ist, können Sie selber als Teilzeit­lerin die Kinderzulage (bis Alter 16) und später allenfalls die Aus­bildungszulage (bis maximal Alter 25) für Ihre Tochter verlangen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber.

15. Mai 2011 | ch


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