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Meine Frau ist vor zwei Jahren gestorben. Gemäss unserem Erbvertrag erben die Kinder erst, wenn ich auch tot bin. Nun habe ich eine neue Lebenspartnerin, die meine Kinder nicht akzeptieren. Deshalb möchte ich den Erbvertrag zugunsten meiner neuen Freundin abändern oder aufheben. Ist das mit einem Testament möglich?
Nein. Mit einem Testament können Sie den Erbvertrag weder ändern noch aufheben. Vielmehr gilt:
Aber: Wenn Sie Ihre jetzige Freundin heiraten, hat sie als Ehefrau trotz des Erbvertrags einen gesetzlichen Pflichtteil von 50 Prozent Ihrer Hinterlassenschaft.
15. Mai 2011 | Hans Ruedi Schmid