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Beratung | K-Tipp 10/2011

Erbrecht: Kann ich den Erbvertrag aufheben?

Meine Frau ist vor zwei Jahren gestorben. Gemäss unserem Erbvertrag erben die Kinder erst, wenn ich auch tot bin. Nun habe ich eine neue Lebenspartnerin, die meine Kinder nicht akzeptieren. Deshalb möchte ich den ­Erbvertrag zugunsten meiner neuen Freundin abändern oder aufheben. Ist das mit einem Testament möglich?

Nein. Mit einem Testament können Sie den ­Erbvertrag weder ändern noch aufheben. Vielmehr gilt:

  • Wollen Sie den Erbvertrag ändern, müssen alle am Vertrag beteiligten Erben zustimmen. Zudem ist dazu eine notarielle ­Beurkundung erforderlich.
  • Wollen Sie den Erb­vertrag aufheben, genügt die einfache schriftliche Form – ohne ­notarielle ­Beurkundung. Doch auch für die Auf­hebung brauchen Sie das Ja Ihrer ­Kinder.


Aber: Wenn Sie Ihre jetzige Freundin heiraten, hat sie als Ehefrau trotz des Erbvertrags einen gesetz­lichen Pflichtteil von 50 Prozent Ihrer Hinterlassenschaft.

15. Mai 2011 | Hans Ruedi Schmid


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