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Ich möchte einem Bekannten einen grösseren Betrag leihen – dabei aber auf Nummer sicher gehen. Wie muss ich vorgehen?
Darlehen gewährt man mit Vorteil Freunden oder Verwandten, denen man vertraut und deren Finanzgebaren man kennt. Denn es ist schwierig, die Kreditwürdigkeit einer Person zu überprüfen. Betreibungsauskünfte und Konkursinformationen sind zwar hilfreich, geben aber keine lückenlosen Infos über den Darlehensnehmer.
Am wichtigsten ist, dass Sie den Darlehensvertrag schriftlich machen. In den Vertrag gehören Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Betrag, Zinssatz, Zinstermin, Laufzeit, Rückzahlungsraten, Kündigungsfristen und allfällige Sicherheiten.
Ein Darlehensnehmer, der über Grundbesitz verfügt, kann als Sicherheit ein Grundpfandrecht anbieten. Fehlt eine Liegenschaft, ist ein Faustpfand wie Schmuck zu empfehlen. Die Sicherheit für den Gläubiger entsteht aber erst durch Übergabe des Schmucks.
Zudem muss im Vertrag vermerkt sein, dass der Schmuck bei Nichteinhalten des Vertrages zugunsten des Gläubigers verkauft werden darf. Eher selten kann ein Darlehensnehmer einen Bürgen anbieten, der für ihn im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Verpflichtung übernimmt.
Ein Tipp, damit beide Seiten profitieren: Legen Sie den Kreditzins auf einen Prozentsatz zwischen demjenigen eines Sparkontos und demjenigen eines Bankkredits fest. Laut Gesetz ist ein Darlehen innert einer Frist von sechs Wochen kündbar.
Deshalb sollten Sie die Rückzahlungsfristen im Vertrag festlegen. Einen Muster-Darlehensvertrag finden Sie unter www.kgeld.ch.
22. Mai 2011 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld
