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Beratung | K-Tipp 11/2011

Zutrittsrecht für Wohnung: Muss ich kurzfristig Einlass gewähren?

Mein Vermieter hat überraschend angekündigt, meine Wohnung werde übermorgen geschätzt. Deshalb verlangt er Zutritt zur Wohnung. Er sagt, es werde auch fotografiert. Muss ich mir das gefallen lassen?

Nein. Der Vermieter hat kein generelles Recht auf Zutritt zu Ihrer Wohnung. Sie müssen ihn nur in dringenden Fällen sofort hereinlassen zum Beispiel, wenn es um notfallmässige Reparaturen geht.

Wenn Ihr Vermieter die Wohnung verkaufen und sie deswegen schätzen lassen will, ist das kein dringender Fall.

Aus diesem Grund ist diese Ankündigung, nur zwei Tage im Voraus, zu kurzfristig, und Sie können dem Vermieter den Zutritt verweigern. Sollte er dies ignorieren, würde er Hausfriedensbruch begehen.

In Fällen wie diesem ist eine Ankündigung mindestens fünf Tage im Vor­aus angezeigt.

Die Fotos sind auf das absolut notwendige Mass zu beschränken, und die Ausschnitte sind so zu wählen, dass die Privatsphäre so weit wie möglich gewahrt bleibt.

29. Mai 2011 | bg


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