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Ich fuhr mit 50 km/h durch ein Dorf. Plötzlich rannte mir ein Hund vors Auto. Trotz meiner Vollbremsung wurde das Tier verletzt. Nun behauptet sein Besitzer, ich müsse einen Teil der Tierarztkosten übernehmen. Muss ich das wirklich, obwohl mich kein Verschulden trifft?
Ja. Bei Unfällen zwischen Autos und Tieren muss oft der Automobilist bzw. seine Autohaftpflicht-Versicherung einen Teil des Schadens übernehmen selbst dann, wenn kein Verschulden vorliegt.
Der Grund dafür liegt darin, dass Motorfahrzeuge an sich eine Gefahr darstellen. Die Juristen sprechen von Betriebsgefahr oder Gefährdungshaftung.
Die Betriebsgefahr Ihres Autos spielt bei der Übernahme des Schadens also eine Rolle. Gemäss Praxis des Bundesgerichts müssen Sie als Autofahrer grundsätzlich zwei Drittel des Schadens übernehmen, der Hundehalter ein Drittel.
29. Mai 2011 | sh
