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Kürzlich biss ich in der Wurst auf ein Knochenstück. Der Zahn war beschädigt. Ich ging zu meinem Zahnarzt in Deutschland und meldete den Schaden der Schweizer Unfallversicherung. Sie will diese Kosten aber nicht übernehmen. Ist das korrekt?
Ja. Ihre Unfallversicherung muss die Kosten für Behandlungen im Ausland nicht übernehmen. Ausnahme: Es handelt sich um einen Notfall, der sich im Ausland zugetragen hat.
04. Juni 2011