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Beratung | Gesundheits-Tipp 06/2011

Krankenkasse: Darf sie Leistung verweigern?

Meine Freundin muss sich in nächster Zeit operieren ­lassen. Seit Längerem hat sie die Prämien der Krankenkasse nicht mehr bezahlt. Jetzt will die Kasse erst zahlen, wenn alle Schulden beglichen sind. Darf sie das?

Ja, wer der Kasse Geld schuldet, muss hinnehmen, dass sie keine ­Leistungen erbringt. Die Grundver­sicherung muss dann nur bei einem Notfall zahlen. Im Falle Ihrer Freundin ist der Eingriff nicht dringend, die Kasse handelt also korrekt. Hat Ihre Freundin alle Prämien bezahlt, muss die Kasse die Leistungen nachträglich übernehmen.

04. Juni 2011


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