|
(0) |
Ich habe einen Teil des Pensionskassengeldes in meine Eigentumswohnung investiert. Jetzt muss die Wohnung zwangsversteigert werden, weil ich zahlungsunfähig bin. Was passiert mit dem investierten Pensionskassengeld? Fällt es auch in die Konkursmasse?
Nein. Aus dem Erlös der Versteigerung wird zuerst die Hypothekarschuld getilgt. Falls dann noch etwas übrigbleibt, wird davon zwingend der Vorbezug an die Pensionskasse zurückgezahlt.
Das heisst allerdings auch: Falls nach der Tilgung der Hypothekarschuld wenig oder gar kein Geld mehr übrigbleibt, ist das vorbezogene Geld aus der Pensionskasse zum Teil oder sogar ganz verloren (siehe K-Tipp 11/2011).
Buchtipp: Alle Infos zum Thema lesen Sie im «Saldo»-Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskassen, AHV und 3. Säule» (16. Auflage, 230 Seiten).
20. August 2011 | Hans Ruedi Schmid