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Mein Bruder und ich haben das Haus unserer verstorbenen Eltern geerbt. Ich möchte die Immobilie übernehmen und verkaufen. Daher muss ich meinen Bruder auszahlen. Soll ich die anfallende Grundstückgewinnsteuer vom Betrag abziehen, den ich meinem Bruder auszahlen muss?
Bei der Erbteilung fällt keine Grundstückgewinnsteuer an, erst bei einem späteren Verkauf. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie sich diese Steuer fair unter den Erben verteilen lässt:
Das Problem ist natürlich, dass zurzeit weder der Verkaufszeitpunkt noch der exakte Verkaufspreis bekannt ist – und die Belastung deshalb nur geschätzt werden kann. Daher wird es in der Praxis oft so gehandhabt: Man nimmt die Übergabesumme als Richtwert, um die Grundstückgewinnsteuer zu berechnen.
28. August 2011 | fs