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Mein Zahnarzt zog mir einen Goldzahn. Als ich ihn fragte, ob ich das Gold behalten könne, verneinte er. Er spende es einer wohltätigen Organisation. Darf er das?
Nur falls Sie einwilligen: Der Zahn gehört Ihnen. Sie können deshalb vom Arzt verlangen, dass er Ihnen das Gold gibt. Hat er den Zahn weggegeben, müsste er Ihnen Schadenersatz zahlen. Sie können auch verlangen, dass er Ihnen den Gegenwert des Goldes von der Rechnung abzieht
10. September 2011