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Beratung | K-Tipp 17/2011

Reiseabsage: Darf die Reiseversicherung ein Zeugnis vom Psychiater verlangen?

Meine Frau und ich haben eine Reise nach Australien gebucht und gleichzeitig eine Reiseversicherung bei der Elvia abgeschlossen. Eine Woche vor Abflug mussten wir die Reise ab­sagen, weil meine Frau plötzlich gesundheitliche Probleme hatte: Sie litt unter Schlafstörungen, Appetitverlust und Halluzinationen. Unser Hausarzt bestätigte, dass sie die Reise aufgrund ihrer starken psychischen Leiden nicht antreten konnte. Jetzt weigert sich aber Elvia, die vorausbezahlten Reisekosten zu übernehmen. Die Begründung: Es fehle ein Arztzeugnis von einem psychiatrischen Facharzt. Hätte meine Frau tatsächlich zu einem Psychiater gehen müssen?

Ja. Im Reisebüro hatte man Ihnen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Elvia ausgehändigt. Darin steht, in welchen Fällen die Versicherung bei einer Reise­absage die Annullierungskosten übernimmt.

Das macht sie grundsätzlich bei schweren Erkrankungen, bei Unfällen oder Tod. Bei psychischen Leiden bezahlt Elvia jedoch nur, «wenn ein Psychiater die Reise- und Arbeitsunfähigkeit belegt».

Auch andere Reiseversicherungen verlangen im Kleingedruckten das Arztzeugnis eines Psychiaters: So Allianz, Axa Winterthur, Europäische und Mobiliar.

Die Allianz verlangt zudem, dass ein «stationärer Aufenthalt erforderlich» war. Bei arbeitstätigen Personen verlangen Elvia und Europäische zudem eine Abwesenheitsbestätigung durch den Arbeitgeber.   

Für Personen, die beim VCS reiseversichert sind, gelten dieselben Bedingungen wie bei der Europäischen.

Bei anderen Annullierungskosten-Versicherungen reicht laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich das Zeugnis eines Allgemeinmediziners. So bei Basler, CSS, Helvetia, Generali, TCS und Zürich. Die Bedingungen von ­Zürich gelten auch für ACS-Versicherte.   

Die Zürich weist jedoch darauf hin, dass sie stets eine Untersuchung durch einen von ihr bestimmten Arzt verlangen kann.

Tipp: Falls Sie schon bei der Reisebuchung ein chronisches Leiden haben – egal welcher Art –, sollten Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen lassen, dass Sie im Prinzip reisefähig sind. Ohne ein solches Zeugnis besteht die Gefahr, dass die Versicherung keine Leistungen erbringt mit dem Argument, die Krankheit habe schon bei der Buchung bestanden.  

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14. Oktober 2011 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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