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Wir haben mit einem Handwerker einen Stundenlohn von 80 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Für das Auto wurde eine Pauschale von 30 Franken pro Tag abgemacht. Nun berechnet er die Mehrwertsteuer auch auf dem Auto – es sind immerhin 30 Tage. Ist das in Ordnung?
Ja. Grundsätzlich können Pauschalen inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer offeriert werden – eine Offerte sollte jedoch über die Berechnungsgrundlage Auskunft geben. Wenn Sie beim Stundenlohn vereinbart haben, dass die Mehrwertsteuer separat bezahlt werden muss, ist dies auch beim Autoansatz so zu verstehen. Pauschal heisst nicht, dass dieser Betrag inklusive Steuer ist, sondern dass beispielsweise Mehrkilometer nicht zusätzlich abgerechnet werden.
22. Oktober 2011 | fs