|
(0) |
Ich mache eine Psychotherapie und hatte bisher 25 Therapiesitzungen. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt 40 Sitzungen. Jetzt wechsle ich die Krankenkasse. Habe ich anschliessend erneut Anspruch auf 40 Sitzungen?
Nein. Die neue Versicherung knüpft an die Leistungspflicht der früheren an. Das bedeutet für Sie: Nach den restlichen 15 Therapiestunden prüft Ihre neue Krankenkasse, ob Sie weiterhin eine Psychotherapie benötigen.
04. Dezember 2011