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Kürzlich wollte ich meine Körperhaare mit dem Laser wegmachen lassen. Dabei verbrannte die Kosmetikerin meine Haut. Mein Hausarzt sagt, dass deswegen hässliche Narben und weisse Pigmentflecken bleiben werden. Kann ich die bereits bezahlten 2500 Franken zurückverlangen?
Ja. Bei unsachgemässer Behandlung schulden Sie kein Honorar. Zudem haben Sie Anrecht auf Schadenersatz (Kosten der Heilbehandlungen) – und bei bleibenden Schäden auch auf Schmerzensgeld. Am besten verlangen Sie von Ihrem Hautarzt einen schriftlichen Bericht über die Hautschäden und die nötige Behandlung. Damit können Sie Ihre Ansprüche bei der Kosmetikerin geltend machen.
13. Januar 2012