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Kürzlich habe ich ein neues Kleid gekauft. Auf der Etikette war der Preis in Schweizer Franken angeschrieben, aber auch der Euro-Preis mit dem Vermerk «Deutschland». Auf meine Nachfrage sagte die Verkäuferin, das Geschäft akzeptiere Euro als Zahlungsmittel. Beim Bezahlen rechnete sie den angeschriebenen Schweizer Preis zum Tageskurs in Euro um. Hätte ich auf dem aufgedruckten – und viel tieferen – Euro-Preis beharren dürfen?
Nein. Obwohl der Schweizer Preis nach der Umrechnung oft markant höher ist als der angeschriebene Euro-Preis, kann das Vorgehen des Kleidergeschäfts nicht beanstandet werden.
Der auf dem Produkt aufgedruckte Preis in Euro war mit dem Vermerk «Deutschland» versehen. Somit gilt der Preis nicht in der Schweiz. Die Verkäuferin darf deshalb vom Schweizer Preis ausgehen. Und wenn Sie die Bezahlung in Euro vorziehen, kann das Geschäft den Preis in Franken zum Tageskurs in Euro umrechnen.
04. März 2012 | sh
