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Beratung | K-Geld 02/2012

Ist der Inhaberschuldbrief so gültig?

Ich bewahre zu Hause mehrere Inhaberschuldbriefe auf. Einer davon ist gelocht. Ist er noch gültig?

Nein. Gelochte Schuldbriefe sind grundsätzlich nicht mehr gültig – die Lochung ist ein Un­gültigkeitsvermerk.

Ein Inhaberschuldbrief ist ein Wertpapier und somit mehr als nur eine Beweisurkunde. Als Wert­papier muss er auch sicher aufbewahrt werden. Der Grund: Im Falle eines Verlustes droht ein langwie­riges und teures Kraftloserklärungsverfahren. Er sollte daher möglichst nicht zu Hause aufbewahrt werden, sondern an einem sicheren Ort– beispielsweise in einem Schliessfach einer Bank.


Tipp
: Es gibt seit Anfang Jahr auch den rein elektronischen Register-Schuldbrief. Details dazu lesen Sie auf Seite 18.   

24. März 2012 | fs


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