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Ich bewahre zu Hause mehrere Inhaberschuldbriefe auf. Einer davon ist gelocht. Ist er noch gültig?
Nein. Gelochte Schuldbriefe sind grundsätzlich nicht mehr gültig – die Lochung ist ein Ungültigkeitsvermerk.
Ein Inhaberschuldbrief ist ein Wertpapier und somit mehr als nur eine Beweisurkunde. Als Wertpapier muss er auch sicher aufbewahrt werden. Der Grund: Im Falle eines Verlustes droht ein langwieriges und teures Kraftloserklärungsverfahren. Er sollte daher möglichst nicht zu Hause aufbewahrt werden, sondern an einem sicheren Ort– beispielsweise in einem Schliessfach einer Bank.
Tipp: Es gibt seit Anfang Jahr auch den rein elektronischen Register-Schuldbrief. Details dazu lesen Sie auf Seite 18.
24. März 2012 | fs
