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Ich habe vor zwei Wochen ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Nun habe ich mich entschieden, dass ich vorerst nicht wieder arbeiten möchte. Ich werde meinen Job kündigen. Der Kündigungstermin und das Ende des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubes lassen sich leider nicht genau aufeinander abstimmen. Das Arbeitsverhältnis wird daher noch im Mutterschaftsurlaub enden. Fällt die Mutterschaftsentschädigung ab dann weg?
Nein. Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung entsteht mit der Geburt des Kindes. In Ihrem Fall waren alle Voraussetzungen für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub erfüllt, und Sie erhalten nun während 14 Wochen das entsprechende Taggeld (80 Prozent des bisherigen Lohnes).
Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie jetzt kündigen und das Arbeitsverhältnis während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs endet.
Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie im AHV-Merkblatt 6.02.
Die AHV-Merkblätter erhalten Sie bei den Ausgleichskassen. Sie können sie auch im Internet unter www.ahv-iv.ch herunterladen.
14. April 2012 | ch
