Anzeige:
SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 08/2012

Endet der Anspruch nach der Kündigung?

Ich habe vor zwei Wochen ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Nun habe ich mich entschieden, dass ich vorerst nicht wieder arbeiten möchte. Ich werde meinen Job kündigen. Der Kündigungstermin und das Ende des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubes lassen sich leider nicht genau aufeinander abstimmen. Das Arbeitsverhältnis wird daher noch im Mutterschaftsurlaub enden. Fällt die Mutterschaftsentschädigung ab dann weg?

Nein. Der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung entsteht mit der Geburt des Kindes. In ­Ihrem Fall waren alle Voraussetzungen für einen bezahlten Mutterschafts­urlaub erfüllt, und Sie erhalten nun während 14 Wochen das entsprechende Taggeld (80 Prozent des bisherigen Lohnes).

Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie jetzt kündigen und das Arbeits­verhältnis während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs endet.

Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie im AHV-Merkblatt 6.02.

Die AHV-Merkblätter erhalten Sie bei den Ausgleichskassen. Sie können sie auch im Internet unter www.ahv-iv.ch her­unterladen.  

14. April 2012 | ch


Beitrag als PDF
Endet der Anspruch nach der Kündigung?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Verwandte Artikel
10 Fragen zum Arbeitsplatz Muss ich meine Ferien verschieben? 10 Fragen zu Fristen
Tests
Tests
Warnlisten
Warnlisten
Merkblätter
Merkblätter
E-Nummern
E-Nummern
Musterbriefe
Musterbriefe
Rechner
Rechner
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Mobilfunk
Mobilfunkbetreiber binden ihre Kunden mit dem SIM-Lock bis zu zwei Jahre an sich. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das nervt schon lange. Solche Knebelverträge sollten verboten sein.
Kein Problem. Ich umgehe das, indem ich kein vergünstigtes Handy kaufe.
Alle Umfragen

Aktuelle Diskussionen
24.05.2013, 08:30 | 2 Antworten17 WLAN-Netzwerke in Mietwohnung! 23.05.2013, 19:28 | 3 Antwortensteals of the day (steals.ch) 22.05.2013, 18:14 | 1 AntwortenKündigung während Krankheit 22.05.2013, 13:09 | 0 AntwortenDie gemeinsame Waschmaschine funktioniert nicht mehr - und jetzt?
Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop