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Beratung | K-Tipp 08/2012

Muss die Mieterin für die Installation aufkommen?

Ich bin Vermieterin einer älteren Dreizimmerwohnung. Kürzlich hat eine Mieterin das Lavabo zerbrochen, weil ihr eine Glasflasche aus der Hand gefallen ist. Der Schaden inklusive Montage beträgt 890 Franken. Die Versicherung will davon aber lediglich 2/35 übernehmen: Das Lavabo sei schon 33 Jahre alt, und damit praktisch amortisiert und wertlos. Das leuchtet mir ein. Ich bin aber der Ansicht, dass die Mieterin die Arbeit des Installateurs voll übeNein. Die Lebensdauer ­eines Lavabos beträgt 35 Jahre. Zerbricht es nach 33 Jahren, muss ein Mieter nur noch 2/35 des Schadens übernehmen. Die Höhe des Schadens berechnet sich aus Material- und Montagekosten. Die Arbeit des Installateurs ist also inbegriffen. Das heisst: Ihre Mieterin bzw. deren Privathaftpflichtversicherung muss 2/35 der Kosten fürs neue Lavabo und 2/35 der Installationskosten bezahlen.
Dasselbe gilt auch für Malerarbeiten: Ein gewöhnlicher Anstrich mit Dispersionsfarbe ist nach 8 Jahren amortisiert. Verschmutzt ein Mieter die Wand, muss er nach 5 Jahren noch 3/8 der Kosten übernehmen. Und das heisst: Der Mieter muss die Kosten für Farbe und Maler nur anteilsmässig übernehmen. (hrs)rnehmen muss. Habe ich recht?

Nein. Die Lebensdauer ­eines Lavabos beträgt 35 Jahre. Zerbricht es nach 33 Jahren, muss ein Mieter nur noch 2/35 des Schadens übernehmen. Die Höhe des Schadens berechnet sich aus Material- und Montagekosten. Die Arbeit des Installateurs ist also inbegriffen. Das heisst: Ihre Mieterin bzw. deren Privathaftpflichtversicherung muss 2/35 der Kosten fürs neue Lavabo und 2/35 der Installationskosten bezahlen.

Dasselbe gilt auch für Malerarbeiten: Ein gewöhnlicher Anstrich mit Dispersionsfarbe ist nach 8 Jahren amortisiert. Verschmutzt ein Mieter die Wand, muss er nach 5 Jahren noch 3/8 der Kosten übernehmen. Und das heisst: Der Mieter muss die Kosten für Farbe und Maler nur anteilsmässig übernehmen.   

14. April 2012 | Hans Ruedi Schmid


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