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Beratung | K-Tipp 08/2012

Den Schaden selber tragen?

Eine Kollegin hat mein Dieselauto ausgeliehen. Dafür bot sie mir an, den Tank auf ihre Kosten zu füllen. Leider tankte sie Normalbenzin, worauf das Auto in die Reparatur musste. Nun will meine Kollegin für den Schaden nicht aufkommen. Sie wirft mir vor, ich hätte ihr nichts vom Diesel gesagt. Ist sie im Recht?

Nein. Von einem Autoausleiher kann man erwarten, dass er die Problematik des Falschtankens kennt. Zwar laufen die meisten Autos mit bleifreiem Benzin 95. Dennoch konnte Ihre Kollegin nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass das auch für Ihr Auto zutrifft. Zumal die Tankdeckel von Dieselautos deutliche Hinweise enthalten.

Zudem steht in der Regel im Betriebshandbuch, das sich zum Beispiel im Handschuhfach befindet, welche Treibstoffart das Auto benötigt.

Da Ihre Kollegin diese zumutbaren Abklärungen unterlassen hat, muss sie sich Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, weshalb sie für den Schaden aufkommen muss.

Hat Ihre Kollegin eine Privathaftpflicht-Versicherung, sollte sie den Schaden dort melden. Ob diese allerdings zahlt, ist un­sicher. Eine Umfrage des K-Tipp bei 13 Anbietern von Privathaftpflicht-Versicherungen hat nämlich ergeben:

  • Einzig die Sympany sagt, ein solcher Schaden sei bei ihr in der Grunddeckung ohne Einschränkung ver­sichert.
  • Etliche Versicherer sagen, der Tankschaden sei nur versichert, wenn Ihre Kollegin in der Privathaftpflichtversicherung die Zusatzdeckung «Gelegentliche Benützung fremder  Fahrzeuge» hat (zum Beispiel Allianz, Basler, Nationale und Smile direct).
  • Die anderen Versicherer würden gemäss der Umfrage nicht für den Schaden aufkommen.  

14. April 2012 | Rasmus Dwinger


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