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Mein Mann ist seit über drei Monaten krank. Da er beim Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung hat, erhält er den Lohn weiter. Die Ausgleichskasse zahlt jetzt aber die Kinderzulagen nicht mehr aus. Ist das richtig?
Ja. Kranke Arbeitnehmer erhalten Kinderzulagen für den laufenden Monat, in dem sie krank werden, und anschliessend noch für drei weitere volle Monate. Falls nach Ablauf dieser drei Monate noch mindestens Lohn in der Höhe von 570 Franken pro Monat ausgerichtet wird, erhalten kranke Angestellte die Zulagen ebenfalls weiterhin. Ihr Mann erhält aber nicht Lohn, sondern Krankentaggelder, also eine Versicherungsleistung. Deshalb hat er nach drei Monaten keinen Anspruch mehr auf die Kinderzulagen.
Tipp: Betriebe können bei der Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung für ihre Angestellten abmachen, dass Kinderzulagen ebenfalls versichert sind. Dann erhalten Angestellten die Kinderzulagen länger. Übrigens: Bei der Unfallversicherung sind Kinderzulagen immer mitversichert.
04. Mai 2012 | nb
