Anzeige:
SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Tipp 10/2012

Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen?

Vor einigen Jahren war ich bei einem Arzt in Behandlung. Kürzlich hat er mich angerufen und sich nach meinem Befinden erkundigt. Gleichzeitig hat er mir einen Termin für ein Check-up angeboten. Da es mir gesundheit­lich gut geht, habe ich das Angebot abgelehnt. Jetzt hat der Arzt dieses Telefongespräch als Beratung in Rechnung gestellt. Ist dies ­zu­lässig?

Nein. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien zustande. Da Sie offensichtlich weder an einer ­telefonischen Beratung noch an einem Check-up interessiert waren und dies auch so kommuniziert ­haben, ist kein Vertrag entstanden. Daher kann der Arzt keine Leistung in Rechnung stellen.

Anders wäre es, wenn Sie den Arzt während des ­Telefongesprächs um eine medizinische Beratung gebeten hätten. Dann müsste man von einem Vertrag ausgehen. Dieser würde  den Arzt berechtigen, ­Ihnen die erbrachte Leistung zu verrechnen.    

13. Mai 2012 | az


Beitrag als PDF
Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Verwandte Artikel
Kann ich den Antrag widerrufen? Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen? 10 Fragen zu Fristen
Tests
Tests
Warnlisten
Warnlisten
Merkblätter
Merkblätter
E-Nummern
E-Nummern
Musterbriefe
Musterbriefe
Rechner
Rechner
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Medikamente
Die Kosten für Medikamente steigen laufend - trotz gegenteiliger Versprechen der Behörden. Das ist...?
...zum Artikel
...ein Ärgernis. Der Bund muss endlich sein Versprechen erfüllen.
...kein Problem. Die Pharmabranche bietet Arbeitsplätze.
Alle Umfragen

Aktuelle Diskussionen
17.05.2013, 15:47 | 0 AntwortenLohnpfändung ohne Ende. Gibt es einen Ausweg? 16.05.2013, 19:52 | 0 Antworten17 WLAN-Netzwerke in Mietwohnung! 16.05.2013, 17:45 | 2 AntwortenKündigung im Voraus 16.05.2013, 14:58 | 1 AntwortenACHTUNG: Niki Reinigung 8156 Oberhasli, Reinigungsvertrag mit Abgabegarantie nicht eingehalten
Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop