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Beratung | saldo 10/2012

Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen?

Ich bin krank und erhalte von der betrieblichen ­Krankentaggeldversicherung 80 Prozent des Lohnes. Davon zieht mein Arbeitgeber sämtliche Sozialver­sicherungsbeiträge ab. Darf er das?

Nein. Die Zahlungen der Versicherung sind kein Lohn, sondern Taggelder. Dafür muss der Betrieb keine AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge zahlen. Ebenfalls nicht abgezogen werden die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung, wohl aber die Pensionskassenbeiträge. Diese fallen nur weg, wenn die Pensionskasse im Krankheitsfall eine Prämienbefreiung vorsieht. Die Beiträge für die Krankentaggeldversicherung sind nur geschuldet, wenn die Versicherungsbedingungen die Beiträge auch bei Arbeitsunfähigkeit verlangen.    

20. Mai 2012 | sh


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Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen?
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