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Mein Mann ist blind.Nun möchte er seinen Nachlass regeln. Doch wie kann er das tun?
Für diesen Fall gibt es ein exaktes Prozedere. Ein Notar hält den Willen Ihres Mannes in einer Urkunde fest. Dann liest er den Inhalt Ihrem Mann vor – in Anwesenheit von zwei Zeugen. Ihr Mann bestätigt vor den Zeugen, dass alles seinem Willen entspricht. Am Schluss unterschreiben beide Zeugen die Urkunde. Damit bestätigen sie, dass der Notar Ihrem Mann die Urkunde vorgelesen hat und dass er urteilsfähig ist.
02. Juni 2012
