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Ich habe einer Liegenschaftsverwaltung mein Interesse für eine Mietwohnung bekundet. Jetzt erfuhr ich, dass die Verwaltung vom Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug über mich angefordert hat. Ist das zulässig?
Ja. Betreibungsauszüge über eine Person erhalten alle, die ein Interesse glaubhaft machen können. Das nutzen vor allem Vermieter, Banken oder Leasinggesellschaften, um vor einem Vertragsabschluss abzuklären, ob der Kunde solvent ist.
Interessant ist ein Betreibungsregisterauszug auch vor der Einleitung eines Betreibungsverfahrens. Wenn der Auszug nämlich zeigt, dass schon Verlustscheine gegen den Schuldner bestehen, verzichten viele Gläubiger auf eine Betreibung. Denn sie müssten die Kosten des Verfahrens vorschiessen. Das lohnt sich nicht, wenn sie nachher statt Geld einen Verlustschein erhalten.
Behörden und Gerichte erhalten auf Verlangen jederzeit einen Betreibungsregisterauszug.
03. Juni 2012 | az
