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Beratung | saldo 12/2012

10 Fragen zur Selbständigkeit

1 Wer kann sich selbständig machen?

In der Schweiz kann jede Person ein Unternehmen gründen. Dazu muss man beim Notariat Statuten aufsetzen, bei einer Bank das Grundkapital einzahlen und das Unternehmen beim Handelsregisteramt anmelden.


2 Kann man sich ohne Gesell­schaftsgründung selbständig machen?

Ja. Wer als Einzelperson ohne Gründung einer AG oder GmbH selbständig tätig sein will, muss sich bei der AHV anmelden. Aber nicht jeder Antrag wird bewilligt. Wer etwa wirtschaftlich von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist, wird von der AHV nicht als selbständig anerkannt. AHV-pflichtig ist dann sein Auftraggeber, wie wenn ein Arbeitsverhältnis bestünde.


3 Was sonst braucht es zur Selbständigkeit?

Nichts. Ein Eintrag einer Einzelperson im Handelsregister ist nur bei einem Jahresumsatz über 100 000 Franken obligatorisch. Jeder kann sich freiwillig eintragen lassen.


4 Ist ein Han­dels­re­gis­tereintrag sinnvoll?

Lässt sich ein Selbständiger im Handelsregister registrieren, spricht man von einer Einzelfirma. Folge: Schuldet er jemandem Geld, kann dieser nicht nur Gegenstände pfänden, sondern über ihn den Konkurs eröffnen lassen.  Das hat Vor- und Nachteile.


5 Fordert das Gesetz für eine Einzelfirma ein Mindestkapital?

Nein. Eine Einzelfirma kann an sich ohne Kapital gegründet werden. Faktisch braucht es aber für die Aufnahme des Betriebes ein gewisses Startkapital. Damit lässt sich die Zeit überbrücken, in der die laufenden Kosten höher sind als die Einnahmen.


6 Darf man bei einer Einzelfirma den Namen frei wählen?

Nein. Er muss den Familiennamen des Selbständigen enthalten. Fantasienamen oder Sachbezeichnungen sind nur als Zusatz zulässig. Ob der gewünschte Name dem Gesetz entspricht, kann man beim kantonalen Handelsregisteramt abklären.


7 Muss man eine Buchhaltung führen?

Wer sich nicht oder freiwillig ins Handelsregister einträgt , muss Einnahmen und Ausgaben schriftlich festhalten und zusammen mit den Belegen geordnet zehn Jahre aufbewahren. Wer sich ins Handelsregister eintragen lassen muss, ist hingegen buchführungspflichtig. Er muss also eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechung führen.


8 Ist eine Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig?

Wer innerhalb eines Jahres einen Umsatz von mindestens 100 000 Franken erreicht, ist mehrwertsteuerpflichtig.


9 Wie muss man sich versichern?

Die AHV/IV/EO ist auch für Selbständige obligatorisch. In die Arbeitslosenversicherung kann man nicht mehr einzahlen, den übrigen Versicherungsschutz (Unfall, Invalidität, Alter etc.) kann man selbst bestimmen.


10 Wie haftet man für Schulden?

Selbständige haften für Geschäftsschulden mit ihrem gesamten Privatvermögen. Deshalb gründen die meisten eine Gesellschaft. Dann ist das Risiko aufs Geschäftskapital beschränkt.  

16. Juni 2012 | ch


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