|
(0) |
«Gestern hat mich im Wald eine Zecke gebissen. Wer zahlt, falls ich krank werden sollte?»
Da Sie angestellt sind, muss die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers die Kosten übernehmen. Denn grundsätzlich gilt ein Zeckenbiss als Unfall. Doch oft treten die Beschwerden erst Monate oder Jahre nach dem Zeckenbiss auf. Unfallversicherungen bestreiten dann gern den Zusammenhang zwischen Zeckenbiss und Beschwerden. Deshalb sollten Sie spätestens dann zum Arzt, wenn sich ein roter Fleck, die Wanderröte, ausbreitet. So können Sie den Zeckenbiss aufgrund der Krankengeschichte beweisen.
24. Juni 2012
