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«Wir lüften unsere Wohnung regelmässig. Trotzdem hat es in mehreren Zimmern Schimmel an den Wänden. Wir machen uns Sorgen um unsere Kinder, sie haben heftigen Husten. Können wir fristlos kündigen?»
Ja. Mit Schimmel an den Wänden können Sie fristlos kündigen. Denn die Wohnung hat einen Mangel. Schimmel ist ein Risiko für die Gesundheit. Dazu gehören Reizung von Augen, Haut und Atemwegen. Mit der Zeit kann sich ein chronischer Husten und Asthma entwickeln. Auch Allergien drohen.
Unter diesen Umständen ist es nicht zumutbar, in der Wohnung zu bleiben. Sie sind daher nicht mehr an die vertraglichen Kündigungsfristen und -termine gebunden. Schicken Sie Ihren Brief eingeschrieben.
24. Juni 2012
