Ich arbeite auf einer Schweizer Bank und möchte nebenbei Selständig als Versicherungsvermittler Tätig sein. Leider verbietet mir dies mein Arbeitgeber, da er meint das es sich auf meine Arbeit auswirke.
Wenn jemand 100 Prozent arbeitet, kann der Arbeitgeber einen Zusatzjob
verbieten (sofern er übrhaupt Kenntnis davon hat). Er hat einen
Anspruch darauf, dass seine Angestellten am Montag ausgeruht zur
Arbeit kommen.
Wer aber nicht voll arbeitet - etwa 60 Prozent - der darf im Rahmen
von 40 Prozent eine andere Anstellung annehmen.
Weiter Antworten zum Thema Arbeit sind im Artikel "Der Chef darf
vieles aber nicht alles" nachzulesen.
Link:
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1023033/Der_Chef_darf_vieles_-_aber
_nicht_alles