Pensionierung: Geld auf zwei Freizügigkeitskonten verteilen?
Ich werde per Ende Jahr pensioniert. Darf ich mein Kapital aus der 2. Säule dann auf zwei Freizügigkeitsstiftungen einzahlen, um vom höheren Zins und von tieferen Steuern zu profitieren?
Nein, diese Option steht Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung.
Freizügigkeitskonten der 2. Säule sind fürs Erhalten
der beruflichen Vorsorge bei vorüber gehender oder
endgültiger Aufgabe des Berufs gedacht. Dieser Grundsatz gilt
aber nur bis zum Erreichen des Pensionsalters. Danach ist dieses
privilegierte, steuerfreie Alters sparen nicht mehr möglich. Da
Sie sich per Ende Jahr pensionieren lassen, stellt sich die Frage
gar nicht, ob Sie Ihr Freizügigkeitskapital bei einer oder zwei
Stiftungen parkieren sollen.