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fabien | 19.07.2012, 22:50

defekte ware erhalten

 

hallo zusammen! habe vor 12 tagen bei digitec ein neues samsung galaxy III gekauft, bezahlt und defekt bekommen! seit 12 tagen werde ich vertöstet, es werde abgeklärt, der entscheid liegt beim servicpartner und und und! sie gebeten bis heute um 10.00 uhr mir eine entscheidung mitzuteilen, das ich endlich ein neues handy bekomme! ich hab ja ein neues bezahlt und nicht für ein reparietes! grüessli überdies das war nicht meine erste bestellung, aber sicher die letzte!!!

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Antworten (10)

 
  • bigwednesday | 02.12.2012, 10:53

    ...die rechtlichen Details...

    Herr Teuteberg Die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts
    haben dispositiven Charakter. Das heisst, sie können frei
    geändert und gestaltet werden, was digitec in ihren AGB auch
    gemacht hat. Es ist folglich nicht sonderlich schwierig, die
    gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wenn man seine eigenen Gesetze
    machen kann. In ihren AGB schliesst digitec Wandelung und Minderung
    aus. Ich kann Ihre Auffassung nicht teilen, dass Sie damit Leistungen
    anbieten, welche über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Sie
    schliessen in Ihren AGB die Ersatzleistung nicht aus, erfüllen
    diese aber auch nicht. Weiter verweisen Sie in Ihren AGB stets auf die
    Herstellergarantie als auschliessliche Garantieleistung. Dies ist
    keine Leistung, die digitec erbringt und kann ihr entsprechend auch
    nicht angerechnet werden. Die einzige Leistung, die digitec im
    Garantiefall übernimmt, ist das Einsenden der Ware an den
    Hersteller. Herr Teuteberg, aufgrund dieser Fakten würde ich als
    CEO auch nicht auf "die rechtlichen Details" eingehen wollen.

  • Watchdog | 30.11.2012, 12:34

    Ohne auf die rechtlichen Details einzugehen?

    Sorry, aber das ist doch lächerlich. Wieso gehen Sie auf die
    rechtlichen Details nicht ein? Weil Sie wohl genau wissen dass sie im
    Unrecht sind. Bei Lieferung von defekter Ware müssen sie das
    Gerät sofort austauschen.

  • fteuteberg | 30.11.2012, 11:01

    Stellungnahme von digitec

    Ohne auf die rechtlichen Details einzugehen, möchte ich
    nochmals betonen, dass digitec sämtliche gesetzlichen Vorgaben
    einhält und darüber hinaus viele Leistungen anbietet, die
    über das gesetzliche Minimum hinaus gehen. Wir sind in
    höchstem Masse bestrebt, diese Leistungen so offen und
    transparent wie möglich auszuweisen, so dass sich jede Kundin und
    jeder Kunde vor dem Kauf ein umfassendes Bild darüber machen
    kann. Diese Transparenz werden wir, wie in der Stellungnahme vom
    31.08.2012 bereits erwähnt, weiter ausbauen. Sollten trotzdem
    Unklarheiten vor dem Kauf vorhanden sein, empfehlen wir unseren
    Kundinnen und Kunden sich an unseren Kundendienst zu wenden, um noch
    präziser Auskunft über die Garantiebestimmungen zu
    erhalten.

  • Watchdog | 19.11.2012, 11:09

    bigwednesday

    Genauso wie sie es geschrieben habe verhält es sicht. Ich
    finde es schon sehr peinlich dass sich Digitec derart gegenüber
    den Kunden verhält. Frei nach dem Motto "Defektes Geräte
    gekauft? Nicht unser Problem" Man lernt Händler eben erst richtig
    kennen wenn nach dem Kauf etwas mit der Ware nicht i.O. ist.

  • bigwednesday | 01.11.2012, 14:35

    CEO und keinen Schimmer vom Gesetz

    Herr Teuteberg Sehr wohl besteht für digitec eine
    Ersatzpflicht, und das von Gesetzes wegen. Um es vorab zu trennen:
    Gewährleistung ist nicht gleich Garantie! Garantie ist das, was
    der Hersteller an Leistung zu erbringen hat. Gewährleistung ist
    das, wofür der Händler dem Käufer einstehen muss. Also,
    aufgepasst: Liefert digitec ein defektes Gerät, haftet digitec
    aus Kaufvertrag. Da digitec ja so kundenfreundlich ist, hat sie in
    ihren AGB aber die Haftung beschränkt, aber zum Glück nicht
    ausgeschlossen. digitec schliesst im Falle der Lieferung eines
    defekten Gerätes Wandlung (=man erhält das Geld zuürck
    und gibt den defekten Gegenstand zurück) und Minderung (=man
    behält das Gerät, weil es brauchbar ist, aber man
    erhält einen bestimmten Betrag zurück) aus. digitec
    schliesst aber nicht die Pflicht zur Ersatzleistung aus (OR 206).
    Also, wer von digitec ein defektes Gerät geliefert bekommt, soll
    sich vehement auf OR 206 berufen!!!! digitec muss dann ein fabrikneues
    Gerät aushändigen!!!!!!

  • fteuteberg | 31.08.2012, 15:32

    Stellungnahme von digitec

    Einen neuen Artikel defekt geliefert zu bekommen, ist immer
    besonders ärgerlich. In unserer Branche spricht man dann von
    einem DOA (Dead On Arrival). Während es bei einem Defekt
    während der Garantiedauer üblich ist das Gerät zur
    Reparatur einzuschicken, ist es absolut verständlich, dass man
    dies als Kunde bei einem brandneuen Gerät nicht hinnehmen
    möchte und stattdessen sofort ein neues Gerät bekommen
    möchte. Für diesen Fall haben die allermeisten Hersteller
    spezielle Abläufe und Fristen vorgesehen, die wir als
    Händler einhalten müssen. Eine rechtliche Pflicht für
    einen Neuersatz gibt es übrigens nicht. Im Falle Samsung Handys
    ermöglicht uns der Hersteller einen Sofortumtausch innerhalb der
    ersten 5 Arbeitstage nach dem Kauf. Ein Neuaustausch wäre also
    möglich gewesen, aber leider war die Frist von 5 Tagen
    abgelaufen. Deshalb kam dann der normale Reparaturprozess zum Zuge,
    bei dem das Gerät eingeschickt werden muss. Wir sind uns bewusst,
    dass eine DOA-Lösung für den Kunden sehr wichtig ist. Er
    ermöglicht uns ebenfalls eine einfache und speditive Lösung.
    Wir sind uns ebenfalls bewusst, dass 5 Tage sehr knapp bemessen sind
    und würden uns ebenfalls längere Fristen wünschen.
    Deshalb unternehmen wir grosse Anstrengungen einerseits mit den
    Herstellern möglichst gute Bedingungen zu vereinbaren, anderseits
    diese dem Kunden transparent offen zu legen. So kann sich der Kunde
    bereits vor dem Kauf ein Bild über die vollständigen
    Bedingungen nach dem Kauf machen. Diese Neuerungen sind bereits auf
    unserer neuen, sich im Test befindenden Plattform digitec beta
    ersichtlich. Z.B.
    https://shop.digitec.ch/de/s1/canon-ixus-220-hs-1mp-schwarz-digitalkam
    era-252043#Warranty Bei weiteren Fragen oder Anregungen dürfen
    Sie sich jederzeit an mich wenden: florian.teuteberg@digitec.ch CEO
    digitec/Galaxus

  • Watchdog | 28.08.2012, 12:18

    Nicht akzeptieren

    Sie müssen keine Reparatur akzeptieren. Sie können auf
    die Lieferung eines neues Gerätes bestehen. Digitec ist bekannt
    dafür dass sie nach dem Kauf am liebsten nichts mehr mit dem
    Kunden zu tun haben.

  • luminatus | 27.08.2012, 09:53

    Druck machen

    Mach Druck! Die Leute sollen sich mal bewegen und nicht schlafen.
    Ich an deiner Stelle würde nicht ruhig sitzen können, vor
    allem wenn man noch einen hohen Betrag bezahlt hat.

  • fabien | 23.07.2012, 21:21

    samsung G SIII

    heute habe ich mein handy bekommen repariert! kein neues! bin mit
    samsung österreich in kontakt um da was auszuhandeln!

  • Harvey685 | 23.07.2012, 11:08

    Fristen

    Wie ist denn der Stand bei Dir? Das mit den Fristen setzen ist
    erstmal eine gute Idee. Aber wieviele davon müssen eigentlich
    gesetzt werden?

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