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Hallo, wir haben unseren Garagenplatz per Einschreiben gekündigt. Nun ist dieses Einschreiben durch die Post nicht zugestellt worden, wodurch wir nun weitere 3 Monate auf der Miet für die Garage sitzen bleiben. Die Post stellt sich auf den Standpunkt, dass sie nur für die Einschreibegebühr aber nicht für den Schaden der zusätzlichen Mietzahlungen haften muss. Ich fühle mich jetzt recht verschaukelt. Ist denn das so rechtens? Merci für Eure Kommentare
Antworten (2) |
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Mir ist das gleiche auch schon passiert, so hat meine alte
Krankenkasse meine Kündigung nicht erhalten. Das gab ein riesen
Theater. Ich bekam jedoch ein Schadensersatzformular von der Post,
dort steht geschrieben, dass sie bedingt haften würden. Leider
wurde mir aber gleichzeitig auch mittegeteilt, dass nicht zugestellte
eingeschriebene Briefe nicht das Problem der Post sondern des
Absenders sind, da er deren Verlauf verfolgen und rechtzeitig
reagieren kann. Ich habe dann eine Verfolgung des Briefes beantragt.
So hatte ich schwarz auf weiss, dass es alleine der Fehler der Post
ist. Die Versicherung hat dies zwar erst nicht aktzeptiert, jedoch mit
Drohung vor Gericht zu gehen (obwohl ich dort wahrscheinlich auch
machtlos gewesen wäre) und menschlichkeit haben sie die
Kündigung dann doch akteptiert. Sprechen sie doch nochmals mit
dem Vermieter mit einem Beweisstück, dass sie sich richtig
verhalten haben.
Ja. Die Post ist nicht für Folgeschäden haftbar. Dumm,
aber rechtens. Die AGB der Post sind da recht klar. Sie haben die
Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, welcher die Garage
übernimmt, dann können Sie ausserterminlich künden.