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Ich habe beim Internetverkaufshaus Pixmania zwei Spielzeigfiguren im Wert von Fr. 35.00 bestellt. Die Versandkosten betrugen Fr. 6.00. Den Gesamtbetrag musste ich mittels Kreditkarte voraus bezahlen. Eine Woche später wurden die Figuren dur die Speditionsfirma Dachser GmbH geliefert. Heute, ca 2 Wochen später, erhalte ich von der Speditionsfirma eine Rechnung über Fr. 68,50. Die Rechnung soll sich wie folg zusammen setzen: Fr. 6.00 Porto, Fr. 49.50 Einfuhrzollabfertigung und Fr. 13.00 e-dec Gebühr. Abgesehen davo, dass ich nich weiss, was eine e-dec Gebühr ist, war bei der Rechnung zudem die Veranlagungsverfügung des schweizer Zoll dabei, gemäss dieser die fälligen MWST lediglich Fr. 3.35 betragen. Muss ich diese nachträglichen Versandkosten übernehmen, oder nur die MWST bezahlen?
Antworten (2) |
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Ich kenne das aus eigener Erfahrung und befürchte, dass Sie
den Betrag bezahlen müssen, weil die Einfuhr über ein
Speditionsunternehmen und nicht über die die Post erfolgte.
Fragen Sie via E-Mail bei der Stelle nach, welche die
Gebührenrechnung ausgestellt hat. Den Betrag habe ich damals zwar
nicht zurückerhalten, bekam jedoch eine informative
E-Mail-Antwort, anhand welcher ich dann wusste, wie ich mich in
Zukunft beim Online-Einkauf im Ausland zu verhalten hatte. Das ist
leider der Preis, den wir als Nicht-EU-Land, bzw. als Nichtmitglied
der Zollunion bezahlen müssen.
MWST unter Fr. 5.-- werden üblicherweise nicht
weiterverrechnet. Ich würde mal nachfragen was das soll. Eine
Einführzollabfertigung setzt sich üblicherweise aus der MWST
plus Einführkosten von Fr. 10.-- zusammen. Porto Fr. 6.-- hast du
ja schon bezahlt. Und e-dec Gebühr habe ich noch nie gesehen oder
gehört. Mach mal ein Telefon und reklamier und schau mal was die
sagen. Sonst würde ich das ganze Eingeschrieben zurück
senden. Such im Internet noch das mit den Fr. 5.-- MWST. Das findets
du sicher irgendwo.