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Charybdis | 09.02.2012, 09:31

Autoverkauf

 

Guten Tag Ich möchte mein derzeitigen gebrauchten Wagen verkaufen, da ich mir einen Neuwagen zulege. Der Wagen ist nach meinem Kenntnisstand in einem sehr guten Zustande (11 Jahre alt) und Scheckheft gepflegt. Die letzte grosse Inspektion war im Dezember, bei der auch alles gemacht wurde. Auch wurde der Wagen immer sehr pfleglich behandelt und sehr gehütet. Da ich den Wagen privat verkaufe und er jetzt 161000 km runter hat, möchte ich natürlich keine Garantie geben. Ich kann mich nur auf die Aussagen des Garagisten stützen, der meinte, dass alles in Ordnung sei und darauf, dass ich ihn täglich 200 km Langstrecke fahre und nichts ungewöhnliches zu hören ist. Denoch weiss man ja leider nie, ob nicht doch plötzlich irgendwas passiert. Wie kann ich mich sowohl rechtlich als auch vertraglich korrekt absichern, damit sowohl der Käufer ein bisschen Sicherheit hat, ich aber auch nicht eine Woche nach Verkauf einen bösen Anruf erhalte oder verklagt werde. Ich will mit Sicherheit keinen Schrott loswerden, sondern bin der Meinung, dass der Wagen noch lange läuft. Im Inserat habe ich sogar jeden noch so kleinen Mängel, der mir bekannt/bewusst ist angegeben, um auf Nummer Sicher zu gehen. Was muss ich im Vertrag schriftlich alles festhalten, damit ich nicht am Ende doof da stehe? Gibt es gute Musterverträge? Wie sieht es mit der Bezahlung aus? Kann man eine Überweisung verlangen oder die Übergabe vor einer Bank vereinbaren, so dass das Bargeld geprüft werden kann? Ich möchte nicht, dass ich Falschgeld in die Hand gedrückt bekomme. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

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Antworten (3)

 
  • fraenky | 10.02.2012, 23:04

    Hallo

    Ich meine, dass wenn Sie auf dem Kaufvertrag erwähnen " keinen
    gestzlichen Anspruch auf irgendweche Garantie" müsste ausreichen.
    Jemand der etwas verschweigen möchte, würde nicht so
    öffentlich nach Rat fragen. Aber fragen Sie Sicherheitshalber
    einen Juristen. Das wird kaum etwas kosten. Meiner Meinung nach,
    reicht es wenn Sie den Vermerk machen.

  • Charybdis | 10.02.2012, 10:48

    @ fraenky

    Es ist ein Ford Focus 1.8i 16V Trend (Erstzulassung 05.2001). Ich
    möchte dafür 4200 CHF haben, womit ich schon deutlich unter
    vergleichbaren Angeboten liege, was ich erst hinter gemerkt habe. Ich
    wollte damit einfach die Anzahlung für den neuen Wagen decken.
    Ich möchte den Wagen aber auch nicht an irgendeinen
    Export-Händler verschacheln, sondern an jemanden, der den Wagen
    dann genauso pflegt, wie ich. Das mit dem Garantieausschluss habe ich
    auch schon gedacht, aber wenn jetzt nur als Beispiel dann ein
    Getriebeschaden wäre oder so? Sowas kann man als Laie nicht
    vorher wissen und ich verlass mich halt auf die Aussagen von der
    Garage bei der Inspektion. Aber wenn dann der Käufer behauptet
    ich hätte irgendwas verschwiegen, was mach ich dann?

  • fraenky | 10.02.2012, 08:49

    Hallo

    Um was für ein Fahrzeug handelt es ich? und wieviel wollen Sie
    dafür haben? Sie können z.B auf dem Kaufvertrag
    erwähnen " Keinen Anspruch auf Garanie" oder "Keinen gesetzlichen
    Anspruch auf Garantie" Ich würde es jedenfalls so vermerken.

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