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Über 4000 Franken fordert die Schuster Internet GmbH für einen Eintrag in ein Branchenbuch. Ein Anwalt sollte das Geld eintreiben – nun hat er das Mandat niedergelegt.
Über die Schuster Internet GmbH hat der K-Tipp schon öfters berichtet – ihre Masche ist immer dieselbe: Sie versendet Offerten für Einträge in ein Online-Branchenbuch. Im Kleingedruckten steht, dass der Eintrag 1899.- Franken pro Jahr kostet – exklusive Mehrwertsteuer. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Wer unterschreibt, erhält eine Rechnung von über 4000.- Franken.
Die Forderungen der Schuster Internet GmbH (ehemals Webclick GmbH) trieb der Zürcher Anwalt Eric Stern ein. Er schrieb die Firmen an und bot ihnen einen Vergleich an. Wer die Hälfte des Betrages bezahle, erspare sich ein Verfahren. Inzwischen hat Stern aber sein Mandat niedergelegt. Sein Schreiben kann also getrost ignoriert werden.
Wer die Offerte unterschrieben zurückgesendet hat, muss der Schuster Internet GmbH per Einschreiben mitteilen, dass eine Täuschung vorliegt und der Vertrag nicht zustande gekommen sei.
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18. März 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online
