SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

Denn sie wissen nicht, wem sie Websites vergeben

Die Vergabestelle für Internet-Adressen, Switch, führt ein Register der Besitzer von Websites. Doch die Angaben darin sind nicht immer richtig.

Denn sie wissen nicht, wem sie Websites vergeben

Beim Surfen im Internet landet man ab und an auf Websites, die einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen. Da tummeln sich Online-Shops mit unglaublich tiefen Preisen oder politische Propaganda-Seiten aus unbekannter Quelle. Wer wissen will, wer dahinter steckt, schaut zuerst im Impressum oder bei den Kontaktangaben nach.

Doch manche Betreiber von Internetseiten geben nichts von sich preis. In diesem Fall kann bei Schweizer Websites die Suchmaschine von Switch, der Registrierungsstelle für Internet-Adressen, weiter helfen. Wer dort den Namen der Website eingibt, erhält die Adresse des Halters.

Aber: Zwar ist Switch gesetzlich verpflichtet, ein «zuverlässiges» Register zu führen. Ob die Angaben in der Datenbank korrekt sind, muss Switch laut dem Bundesamt für Kommunikation nicht überprüfen. Die Folge: In einigen Fällen weiss die offizielle Schweizer Registrierungsstelle nicht, wer bei ihr eine Internet-Adresse belegt.

Ein Beispiel: Die Adresse Arimex.ch gehört einem «Arion Mex», der an der Lovestreet 11 in New York wohnt. Eine solche Adresse gibt es aber nicht. Immerhin beteuert Switch auf Anfrage: Wird sie auf unkorrekte Angaben hingewiesen, will sie sich darum kümmern.

Tipp: Die Suchmaschine Checkdomain.com gibt Auskunft über die Halter von ausländischen Websites. Aber: Auch diese Angaben sind mit Vorsicht zu geniessen.

27. August 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


Beitrag als PDF
Denn sie wissen nicht, wem sie Websites vergeben
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Fernsehen unterwegs E-Mails aus den Sommerferien So wird der Computer zum Zweit-Fernseher
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Verwandtes Buch
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe