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Die «günstigste und schnellste Rechtsberatung»: So warb der «Schweizerische Mieterschutz» für seine Dienstleistungen. Gemäss Lauterkeitskommission ist das nicht rechtens.
Auf den Internetseiten Schweizerischer-Mieterschutz.ch und Mieterschutzverband.ch bietet die Zuger Firma Mieterschutz Schweiz MSS GmbH ihre Dienstleistungen für Mieter an – nicht zu verwechseln mit dem Mieterverband. Die MSS pries dort ihren Service mit dem Spruch «die günstigste und schnellste Rechtsberatung, auch für Nichtmitglieder» an.
Gemäss Beschluss der Lauterkeitskommission (Beschlüsse Zweite Kammer 120510) darf die MSS GmbH nicht mehr mit diesen Worten werben. Ein Vergleich zwischen Rechtsberatungen in Sachen Mietrecht lasse sich nicht anstellen, «insbesondere in Bezug auf die zeitliche Dauer», schreibt die Kommission.
Der K-Tipp hat schon vor einem Jahr (Ausgabe 14/2009) das Angebot der MSS GmbH und des Mieterverbands verglichen. Der Befund: Die Dienstleistungen unterscheiden sich grundlegend. So bietet die MSS GmbH etwa keinen Rechtsschutz an. Immerhin: Inzwischen hat die MSS GmbH die Werbung geändert.
13. Oktober 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online
