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Telefonverkäufer müssen Sterneintrag früherer Kunden beachten

Firmen dürfen ehemaligen Kunden am Telefon keine neuen Produkte anbieten, wenn diese einen Sterneintrag im Telefonbuch haben. Das hat die Lauterkeitskommission entschieden.

Telefonverkäufer müssen Sterneintrag früherer Kunden beachten

Mit dem Stern hinter der Nummer im Telefonverzeichnis drückt der Halter der Nummer aus: «Ich wünsche keine Werbung». Einige Telefonverkäufer ignorieren dies aber. Bei Beschwerden bei der Lauterkeitskommission rechtfertigen sich manche Firmen, es bestehe eine Kundenbeziehung oder es habe eine solche bestanden.

Nun hat die Kommission einen Grundsatzentscheid publiziert: Wer vor Jahren Kunde einer Firma war, muss deshalb nicht deren Anrufe so einfach hinnehmen. Beim konkreten Fall wollte ein Verlag einem ehemaligen Kunden ein neues Abonnement trotz Sterneintrag schmackhaft machen. Die Kommission fand aber, ein vor drei Jahren beendetes Vertragsverhältnis liege «auf jeden Fall zu lange zurück», um als Kundenbeziehung zu gelten.

08. August 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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