SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

Hungerlöhne im Gastgewerbe

Jeder fünfte Gastrobetrieb zahlt den Mindestlohn nicht. Das zeigt eine Stichprobe.

Hungerlöhne im Gastgewerbe

Bei Kontrollen im Gastgewerbe blieben zwei von zehn Betrieben hängen. Sie zahlen weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn. Doch nicht nur das: Jeder zehnte Betrieb knausert auch noch beim 13. Monatslohn und zahlt diesen nicht. Und das obwohl das Personal darauf Anspruch hätte.

Das schreibt die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Sie hat in 2000 Hotels und Restaurants Stichproben durchgeführt. Die Mindestlöhne liegen bei Fr. 18.59 pro Stunde für ungelernte und Fr. 26.30 für ausgebildete Angestellte.

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag sollte eigentlich solche Missbräuche verhindern. Er gilt für alle Gastgewerbebetriebe und deren rund 200 000 Angestellte in der Schweiz. Betriebe, die sich nicht daran halten, werden gebüsst. Details zum Vertrag: www.l-gav.ch.

21. Oktober 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


Beitrag als PDF
Hungerlöhne im Gastgewerbe
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt Schönreden einer Anlage für die eigene Provision Der Chef darf vieles - aber nicht alles
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe