Ein Opfer der Business Academy erlitt vor dem Bundesgericht Schiffbruch: Die Frau hatte den Vertrag zwar korrekt und rechtzeitig gekündigt – doch die Vorauszahlung klagte sie zu spät ein. So verlor sie 4000 Franken.
Einige Opfer der Business Academy hatten Strafanzeige eingereicht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das Obergericht Zürich hat nun aber entschieden: Die Staatsanwaltschaft hat voreilig gehandelt.
K-Tipp-Redaktionsleiter Ernst Meierhofer schrieb von «illegalen Machenschaften» der Business Academy. Das war keine Ehrverletzung, sagt das Gericht jetzt.
Mit teuren Persönlichkeitskursen verdient die Business-Academy ihr Geld. Neukunden werden mit Mund-zu-Mund-Propaganda angelockt. Wie das ablaufen kann, zeigen Unterlagen, die dem K-Tipp vorliegen.