|
Ich arbeite in einem privaten Altersheim. In der Garderobe stellt uns der Arbeitgeber einen abschliessbaren Spind zur Verfügung. Nun wurden einem Heimbewohner Wertsachen geklaut. Da unser Arbeitgeber annimmt, der Dieb sei unter den Angestellte zu finden, öffnete er alle Spinde ohne Vorankündigung. Ist das zulässig?
|