Beim Umbau eines Badezimmers entdeckten die Besitzer eines Hauses Asbest. Sie liessen darauf das Gebäude entgiften. Das Bezirksgericht Rheinfelden muss entscheiden, wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Das Bundesgericht hält daran fest, dass Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren verjährt sind. Das gilt auch dann, wenn Krankheiten – wie etwa nach Arbeiten mit Asbest – viel später auftreten.
Nach den Thermosflaschen nun die Öllampen: Auch sie können Asbest enthalten. Viele Konsumenten sind verunsichert. K-Tipp-Leser können verdächtige Produkte günstig testen lassen.
Ein hochgiftiger Stoff taucht wieder auf! Trotz striktem Asbestverbot hat der K-Tipp die gefährlichen Fasern in Thermoskannen gefunden. Jetzt sind auch asbesthaltige Öllampen aufgetaucht.