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Eine arbeitslose Kollegin hat vorübergehend bei mir gewohnt. Nun erhalte ich eine Rechnung von einem Mode-Versandhaus. Der Grund: Die Kollegin hat per Computer unter meinem Namen Sachen bestellt und auch empfangen – ich war ja tagsüber bei der Arbeit. Das Versandhaus ist der Meinung, ich müsse zahlen, weil die Bestellung von meinem Computer ausging. Stimmt das?
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