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Ich arbeite mit einem 60-Prozent-Pensum als Zeichnerin und zu weiteren 40 Prozent im Verkauf. Da die Boutique nicht mehr läuft, wurde mir dort gekündigt. Habe ich für die verlorenen 40Prozent Anspruch auf Taggelder aus der Arbeitslosenkasse, obwohl ich weiterhin zu 60Prozent beschäftigt bin?
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