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Kürzlich brach der rechte Rückspiegel ab, als ich mit meinem Auto durch die Waschanlage fuhr – obwohl ich ihn eingeklappt hatte. Ich hatte auch die anderen Anweisungen zur Benützung der Waschanlage genau befolgt. Doch der Betreiber der Autowaschanlage verweigert die Übernahme des Schadens. Er verweist auf ein angebrachtes Schild. Darauf steht, jede Haftung sei ausgeschlossen. Bleibt der Schaden also an mir hängen?
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