Bei abgepackter Ware zahlt der Kunde die Verpackung oft mit. Ertappte Verkäufer müssen mit einer Verwarnung rechnen. Aber selbst Wiederholungstäter bekommen milde Strafen.
Nicht immer wiegt ein Kilogramm ein Kilogramm - die Konsumenten erhalten oft nicht so viel, wie sie für die Ware bezahlen.
Briefwaagen im Test: Schon für 57 Franken gibts ein sehr gutes Produkt. Ab 1. Juli gelten für Briefe drei ...