Wir haben eine Wohnung gemietet. Der Vertrag ist erstmals auf Ende März 2010 kündbar. Nun hat uns der Vermieter mitgeteilt, er werde das Haus verkaufen. Kann uns der neue Besitzer trotz des langfristigen Vertrages vor die Tür setzen?
Der Schreck ist gross, wenn der Vermieter die Wohnung kündigt. Doch nicht jede Kündigung ist rechtens - und die Begründung «Eigenbedarf» oft nur vorgeschoben.