|
Jede Partei unserer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft legt pro Jahr 1800 Franken in den Erneuerungsfonds. Die Steuerverwaltung hat es nun erstmals abgelehnt, den Abzug auf diese Einlage zu akzeptieren. Dabei dient sie doch klar dem Unterhalt der Liegenschaft. Ist dieses Vorgehen korrekt?
|